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Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
izs-logo
Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.


01.02.2008
Der Ablauf des EXTRA-Boykotts
Informationen zum Verlauf des EXTRA-Boykotts.

Anfang zweiten Januarwoche hat die Uni an �ber 3500 Studierende rechtswidrige Exmatrikulationsandrohungen geschickt. F�r die EXTRA-Boykotteure und alle anderen, die nicht zahlen wollen oder k�nnen, bedeutet dies:

im ersten Schritt

muss gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
Solange der Widerspruch bearbeitet wird (bzw. bei der Uni rumliegt), passiert erstmal gar nichts und die Exmatrikulationsandrohung und die Zahlungsfrist sind ausgesetzt. Wenn dann der Widerspruch von der Uni abgelehnt wird, haben wir

im zweiten Schritt

wiederum 4 Wochen Zeit dagegen zu klagen. Und wenn wir dann klagen, alle zusammen oder mit einer Musterklage, ist die Exmatrikulationsandrohung weiter auf Eis gelegt. Sollten wir die Klage verlieren, haben wir im Anschluss immer noch die zwei Wochen Zeit zu zahlen.

Das wir die Klage gewinnen ist aber so gut wie sicher

Denn ein Student der TU-Harburg wurde dort im Sommersemester aufgrund der Nichtzahlung der Studiengeb�hren exmatrikuliert, legte Widerspruch dagegen ein, dieser wurde von der TUHH abgelehnt, dagegen erhob er zusammen mit unserem Rechtsanwalt Joachim Schaller Klage. F�r die Klage vor dem Verwaltungsgericht, wurde ihm vom Verwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und gleichzeitig die TUHH darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht diese Exmatrikualition f�r rechtswidrig h�lt.

Warum ist die Exmatrikulationsandrohung rechtwidrig?

Lest selber im Hamburger Hochschulgesetz �42, der die Umst�nde unter denen eine Exmatrikulation ausgesprochen werden kann, regelt: � [�] (2) Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie [�] bis zum Ablauf der R�ckmeldefrist von ihnen zu entrichtende f�llige Beitr�ge oder Geb�hren nicht gezahlt haben. [...]� HSchulG $ 42
Das Urteil ist noch nicht gesprochen, doch angesichts dieser Aussagen und des Gesetzes ist es so gut wie sicher, dass die Exmatrikulation vom Verwaltungsgericht f�r rechtswidrig befunden wird.

Die Gelder derjenigen, die keinen Zusatz (bzw. R�CK )in den Verwendungszweck geschrieben haben sind seit dem 21.12.07 bei der Uni(bzw. zur�ck�berwiesen). Es verbleiben die Gelder der EXTRA-Boykotteure auf dem Konto.

Wer bisher noch nicht an uns oder die Uni gezahlt hat,

hat die M�glichkeit, sich am EXTRA-Boykott zu beteiligen, entweder durch Einzahlung auf unser Treuhandkonto (mit Zusatz EXTRA im Verwendungszweck) oder durch �Boykott ohne Geld�.
Der EXTRA-Boykott liegt erfreulicherweise mitten im Wahlkampf f�r die Hamburger B�rgerschaftswahlen im Februar und bietet eine gute M�glichkeit zum politischen Eingreifen, um die Studiengeb�hren wieder abzuschaffen.

Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


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