boykott 20
  kontakt: info [at] izshamburg [punkt] de | Log-In | Nicht eingeloggt. | Startseite

Das Konzept des Boykotts
Warum keine Gebühren?
Boykottablauf
Das Konto
Die AGB
Der Verein
Die Anwälte
Oft gestellte FRAGEN (FAQ)

Kampagne - Boykott2.0
Unterstützer_innen
Mitmachen
Arbeitsgruppen
Downloadbereich
Pressespiegel

Interaktiv
Newsletter bestellen
Forum
Seite empfehlen
Kontakt

Links
Boykottseite HfbK
Bildungs-Wiki-Hamburg
Linksammlung

Administration

Counter
Besucher gesamt: 153727
Besucher heute: 17
Besucher gestern: 76
Besucher online: 4

MITGLIEDER:
Mitgliederzahl: 2067
Mitglied werden

Bündnispartner
GEW-Hamburg | ABS

Der Boykott in 8 Fragen:

1. Wie kann ich teilnehmen?

Um teilzunehmen musst du einfach die Studiengebühren auf das Treuhandkonto überweisen.

2. Ist mein Geld sicher?

Das Treuhandkonto ist juristisch abgesichert durch die AGB und eine Treuhandvereinbarung mit unserem Anwalt. Damit ist gewährleistet, dass das Geld nicht in falsche Hände gerät, sondern allein im Falle des Scheiterns des Boykotts an die Universität weiter überwiesen wird. Im Falle eines erfolgreichen Boykotts erhalten alle Einzahler ihr Geld zurück.

3. Komm ich jederzeit an mein Geld ran?

JedeR TeilnehmerIn hat die Möglichkeit, jederzeit sein/ihr Geld zurückzufordern.

4. Wie hoch ist das Quorum?

Das Quorum/die zu ereichende Anzahl wurde für das Wintersemester 2007/08 auf 9.000 TeilnehmerInnen festgelegt.

5. Was passiert mit meinem BAFöG?

Da Rückmeldung und Studiengebühr entkoppelt sind, kann der BAFöG-Antrag wie gewohnt gestellt werden.

6. Können ausländische Studierende an dem Boykott teilnehmen?

Generell ja, jedoch benötigen Ausländische Studierende die Immatrikulationsbescheinigung für die Aufenthaltsgenehmigung. Eine Teilnahme sollte deshalb gut überlegt sein.

7. Wie kann ich den Boykott unterstützen?

Teilnehmen. Freunde und Kommilitionen überzeugen. Dich bei deinem FSR für den Boykott engagieren. Zum Boykotttreffen kommen (jeden Montag 18 Uhr, T-Stube).

8. Noch Fragen?

Wir haben eine umfangreiche FAQ erstellt, solltest du dann noch Fragen haben benutze einfach unser Kontaktformular.

Who is who?
izs-logo
Die Interessengemeinschaft Zahlungsunwilliger Studierender ist zunächst mal das was der Name schon sagt: Eine Interessengemeinschaft. D.h. alle Mitglieder vereint, dass sie unwillig sind zu zahlen.
Konkret ist diese Seite ein Versuch, die Verschiedenen Bewegungen für einen Studiengebührenboykott in Hamburg zu bündeln.
Alle an einem erfolgreichen Boykott interessierten sind dazu aufgefordert zunächst mal Mitglied zu werden und dann so aktiv wie möglich am Erfolg des Boykotts mitzuwirken.

Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
ABER: Die Uni hat im Rechtsstreit über die Exmatrikulationsfrage mehr oder weniger klar nachgegeben, ein Rechtsstreit gegen die TU-Harburg wurde gewonnen, die HfbK hat die Exmatrikulationen ausgesetzt und die GAL hat gesagt, es würde niemand wegen nicht gezahlter Gebühren exmatrikuliert.
ALSO: Wir rufen dazu auf, die Studiengebühren auch im Sommersemester 2008 N I C H T zu zahlen.

Oft gestellte Fragen (FAQ)

Noch Fragen? Hier stellen

1. Ist mein Geld auf dem Boykottkonto sicher?


Durch Einzahlung auf das Boykottkonto werden automatisch all deine Rechte durch die allgemeinen Gesch�ftsbedingungen gesichert. Das Boykottkonto verwaltet der Anwalt Martin Klingner f�r den Verein zur F�rderung eines geb�hrenfreien Studiums. Die allgemeinen Gesch�ftsbedingungen verpflichten den Verein, dein Geld bei Nichterreichen des Quorums an die Uni weiterzuleiten oder andernfalls nach Abschluss der Verhandlungen mit der Universit�t, an dich zur�ck zu �berweisen. In der Zeit wo das Geld auf dem Treuhandkonto ist hast du jederzeit die M�glichkeit, dein Geld zur�ckzufordern. Wenn du dies m�chtest kannst du dich an ag.recht@izshamburg.de wenden.

2. Kann ich einen Befreiungsantrag stellen und beim Boykott mitmachen?


Ja - alle die einen Antrag auf Befreiung, Stundung, Erlass oder �hnliches gestellt haben k�nnen am Boykott teilnehmen.
Damit das Geld im Falle de Nicht-Erreichens des Quorums nicht an die Universit�t geht kannst du im Verwendungszweck nach deinem Namen zus�tzlich das K�rzel "R�ck" einf�gen. So geht das Geld in jedem Fall an dich zur�ck. So geht�s: LINK
Wir haben erfahren dass die Universit�tsverwaltung auch nach dem 15. Juni niemanden per Mahnung oder �hnlichem belangen wird solange nicht �ber den Antrag entschieden wurde. Wenn deinem Antrag sp�ter nicht stattgegeben werden sollte kannst du es jederzeit an die Universit�t �berweisen.

3. Was passiert bei Erreichen des Quorums?


Haben bis zum 14.12.2007 9.000 Studierende auf das Boykottkonto eingezahlt, ist das Quorum erreicht und der Verein tritt mit der Universit�t in Verhandlungen ein. Die Universit�t wird w�hrend dessen zun�chst Zahlungserinnerungen an euch verschicken. Eine sofortige Exmatrikulation ist rechtlich ausgeschlossen, da unverh�ltnism��ig und nach den bisherigen Aussagen von Wissenschaftssenator Dr�ger, sowie der Uni auch nicht beabsichtigt.

4. Welchen Einfluss habe ich auf die Entscheidungen des Vereins?


Ist das Quorum nicht erreicht, gibt es keinen Verhandlungsspielraum in den AGB. Das Geld geht automatisch vor Zahlungsfrist an die Universit�t ODER an euch f�r der Fall das ihr "R�ck" auf dem �berweisungstr�ger vermerkt habt.
Wird das Quorum erzielt, tritt der Verein mit den politisch Verantwortlichen in Verhandlung und h�lt euch �ber den Stand der Verhandlungen auf dem Laufenden. Je nach Situation und Verhandlungsergebnis werden wir geeignete Mittel einsetzten diese im Internet oder einer Boykottvollversammlung zur Abstimmung zu stellen.
Ein Ziel ist dabei klar: "Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengeb�hren gezahlt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der Universit�t Hamburg entstehen." [AGB, Abs. 5]

5. K�nnen Einzelne BoykottteilnehmerInnen exmatrikuliert werden?


Die Universit�t kann auf keinen Fall einzelne Studierende exmatrikulieren, um beispielsweise Druck auf die Verbleibenden auszu�ben. � 42 II Nr.5 Hamburger Hochschulgesetz, als gesetzliche Grundlage der Exmatrikulation, r�umt der Verwaltung keinerlei Ermessen bei der Entscheidung �ber eine Exmatrikulation wegen nicht gezahlter Geb�hren ein. Die Universit�t m�sste daher alle TeilnehmerInnen exmatrikulieren.

6. Und wenn die Universit�t stur bleibt?


Die Erfahrungen mit Langzeitstudiengeb�hren haben gezeigt, dass die Universit�t nicht im laufenden Semester exmatrikuliert, sondern im folgenden die R�ckmeldung verweigert. Auf Nachfrage hat das Pr�sidium gegen�ber dem Akademischen Senat erkl�rt, diese Praxis auch f�r die allgemeinen Studiengeb�hren beizubehalten. Daf�r spricht auch der extreme Verwaltungsaufwand, der mit einer Exmatrikulation im Semester verbunden ist (u.A. 10.000 Anh�rungen der einzelnen Betroffenen, 10.000 Begr�ndungen, m�glicherweise Erstattung gezahlter Einschreibegeb�hren).
Sollte der Boykott also scheitern, kannst du die Geb�hren dann immer noch nachzahlen und dein Studium fortsetzen.

Ist der Boykott aber gelungen, musst du keine Studiengeb�hren zahlen und kannst dein Studium trotzdem fortsetzen.

7. Kann ich die Studiengeb�hren boykottieren und gleichzeitig einen H�rtefallantrag stellen?


Wir empfehlen allen Studierenden zu boykottieren und gleichzeitig einen H�rtefallantrag zu stellen. In diesem Fall raten wir dir, das K�rzel "R�CK" am Ende des Verwendungszweck einzutragen (siehe AGB), was dazu f�hrt, dass du die 500 Euro im Falle eines nicht-erreichen des Quorums zur�ckbekommst. Wenn du das nicht machst, sondern ohne den Zusatz auf das Treuhandkonto einzahlst, wird das Geld bei nicht-erreichen des Quorums an die Universit�t weiter�berwiesen.
Und noch ein Hinweis: den H�rtefallantrag musst du auf jeden Fall sp�testens einen Monat nach Erhalt des Geb�hrenbescheides bei der Universit�t einreichen.

8. Wie lautet die Kontonummer und was schreibe ich in die Betreffzeile?


Alles wichtige dazu findest du unter dem Topic Konto.

9. Kann die Uni h�ppchenweise Leute exmatrikulieren die beim Boykott teilnehmen?


Die Universit�t kann auf keinen Fall einzelne Studierende exmatrikulieren, um beispielsweise Druck auf die Verbleibenden auszu�ben. �42 II Nr.5 Hamburger Hochschulgesetz, als gesetzliche Grundlage der Exmatrikulation, r�umt der Verwaltung keinerlei Ermessen bei der Entscheidung �ber eine Exmatrikulation wegen nicht gezahlter Geb�hren ein. Die Universit�t m�sste daher alle TeilnehmerInnen exmatrikulieren.

10. K�nnen die angestauten Studiengeb�hrengeb�hren + Zinsen sp�ter verlangt werden (Stundung)? [Update]


Da die Universit�t durch das Hamburger Hochschulgesetz zur Geb�hrenerhebung gezwungen ist muss sie alle Personen, die nicht gezahlt haben sp�testens zum R�ckmeldetermin (01.10.07) exmatrikuliert haben. Bei dieser delegierten Aufgabe hat die Uni keinerlei Spielraum. Deshalb gibt es ein hohes Quorum von 10.000 Studierenden um Senat und B�rgerschaft, welche f�r das Gesetz verantwortlich sind, durch gesellschaftlichen Druck zur R�cknahme des Gesetzes zu zwingen. Eine Aufstauung, auch Stundung genannt, ist nur in Ausnahmef�llen m�glich f�r diejenigen Studierenden die keinen Kredit bei der Kreditanstalt f�r Wiederaufbau (KfW) bekommen k�nnen.
Eine Stundung der Geb�hren ist auch deshalb extrem unwahrscheinlich weil die Universit�t jetzt auf die Gelder angewiesen ist, da sie bereits Ausgaben in Millionenh�he get�tigt hat, bzw. dazu verpflichtet ist (z.B. Ausfallfond, Investitionen, Sprachkurse usw.). Eine Stundung kann sie sich ganz einfach nicht leisten.

11. Was passiert mit den Zinsen f�r das Treuhandkonto?


F�r das Treuhandkonto fallen 1 % Zinsen an, die wir zur Bezahlung des Anwaltes und zur Mobilisierung der Studierenden einsetzen werden. Alle daraus entstanden Einnahmen und deren Verwendung werden wir zudem auf dieser Website ver�ffentlichen.

12. Warum ist die Exmatrikulation 9.000 Studierender ausgeschlossen?


Der Senat der Stadt Hamburg kann es sich nicht leisten, eine so gro�e Anzahl von �Zwangs-Exmatrikulierten� zu verantworten. Wenn in Fernsehen, Radio und Printmedien publiziert w�rde, dass die Universit�t Hamburg 9.000 Studierende exmatrikuliert und somit das Gesetz zur Erhebung von Studiengeb�hren durchsetzt, w�re dies ein deutschlandweiter, politischer Skandal und w�rde sich zum Beispiel in der Abwahl des aktuellen Senats auswirken.
Mitmachen
Wenn du dich im Kampf gegen Studiengebühren engagieren willst, melde dich bei uns.

Boykottkonto
Kontostand: 0 Euro
Teilnehmer_innen im WiSe07/08:4649


Bildergalerie

 
  impressum