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Die Informationen zum technischen Ablauf des Boykotts beziehen sich auf die organisierten Boykotte im Sommer 2007 und im
Winter 2007/08. Im Sommersemester 2008 gibt es keinen organisierten Boykott, an dem wir beteiligt sind.
Oft gestellte Fragen (FAQ)Noch Fragen? Hier stellen1. Ist mein Geld auf dem Boykottkonto sicher?Durch Einzahlung auf das Boykottkonto werden automatisch all deine Rechte durch die allgemeinen Gesch�ftsbedingungen gesichert. Das Boykottkonto verwaltet der Anwalt Martin Klingner f�r den Verein zur F�rderung eines geb�hrenfreien Studiums. Die allgemeinen Gesch�ftsbedingungen verpflichten den Verein, dein Geld bei Nichterreichen des Quorums an die Uni weiterzuleiten oder andernfalls nach Abschluss der Verhandlungen mit der Universit�t, an dich zur�ck zu �berweisen. In der Zeit wo das Geld auf dem Treuhandkonto ist hast du jederzeit die M�glichkeit, dein Geld zur�ckzufordern. Wenn du dies m�chtest kannst du dich an ag.recht@izshamburg.de wenden. 2. Kann ich einen Befreiungsantrag stellen und beim Boykott mitmachen?Ja - alle die einen Antrag auf Befreiung, Stundung, Erlass oder �hnliches gestellt haben k�nnen am Boykott teilnehmen. Damit das Geld im Falle de Nicht-Erreichens des Quorums nicht an die Universit�t geht kannst du im Verwendungszweck nach deinem Namen zus�tzlich das K�rzel "R�ck" einf�gen. So geht das Geld in jedem Fall an dich zur�ck. So geht�s: LINK Wir haben erfahren dass die Universit�tsverwaltung auch nach dem 15. Juni niemanden per Mahnung oder �hnlichem belangen wird solange nicht �ber den Antrag entschieden wurde. Wenn deinem Antrag sp�ter nicht stattgegeben werden sollte kannst du es jederzeit an die Universit�t �berweisen. 3. Was passiert bei Erreichen des Quorums?Haben bis zum 14.12.2007 9.000 Studierende auf das Boykottkonto eingezahlt, ist das Quorum erreicht und der Verein tritt mit der Universit�t in Verhandlungen ein. Die Universit�t wird w�hrend dessen zun�chst Zahlungserinnerungen an euch verschicken. Eine sofortige Exmatrikulation ist rechtlich ausgeschlossen, da unverh�ltnism��ig und nach den bisherigen Aussagen von Wissenschaftssenator Dr�ger, sowie der Uni auch nicht beabsichtigt. 4. Welchen Einfluss habe ich auf die Entscheidungen des Vereins?Ist das Quorum nicht erreicht, gibt es keinen Verhandlungsspielraum in den AGB. Das Geld geht automatisch vor Zahlungsfrist an die Universit�t ODER an euch f�r der Fall das ihr "R�ck" auf dem �berweisungstr�ger vermerkt habt. Wird das Quorum erzielt, tritt der Verein mit den politisch Verantwortlichen in Verhandlung und h�lt euch �ber den Stand der Verhandlungen auf dem Laufenden. Je nach Situation und Verhandlungsergebnis werden wir geeignete Mittel einsetzten diese im Internet oder einer Boykottvollversammlung zur Abstimmung zu stellen. Ein Ziel ist dabei klar: "Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengeb�hren gezahlt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der Universit�t Hamburg entstehen." [AGB, Abs. 5] 5. K�nnen Einzelne BoykottteilnehmerInnen exmatrikuliert werden?Die Universit�t kann auf keinen Fall einzelne Studierende exmatrikulieren, um beispielsweise Druck auf die Verbleibenden auszu�ben. � 42 II Nr.5 Hamburger Hochschulgesetz, als gesetzliche Grundlage der Exmatrikulation, r�umt der Verwaltung keinerlei Ermessen bei der Entscheidung �ber eine Exmatrikulation wegen nicht gezahlter Geb�hren ein. Die Universit�t m�sste daher alle TeilnehmerInnen exmatrikulieren. 6. Und wenn die Universit�t stur bleibt?Die Erfahrungen mit Langzeitstudiengeb�hren haben gezeigt, dass die Universit�t nicht im laufenden Semester exmatrikuliert, sondern im folgenden die R�ckmeldung verweigert. Auf Nachfrage hat das Pr�sidium gegen�ber dem Akademischen Senat erkl�rt, diese Praxis auch f�r die allgemeinen Studiengeb�hren beizubehalten. Daf�r spricht auch der extreme Verwaltungsaufwand, der mit einer Exmatrikulation im Semester verbunden ist (u.A. 10.000 Anh�rungen der einzelnen Betroffenen, 10.000 Begr�ndungen, m�glicherweise Erstattung gezahlter Einschreibegeb�hren). Sollte der Boykott also scheitern, kannst du die Geb�hren dann immer noch nachzahlen und dein Studium fortsetzen. Ist der Boykott aber gelungen, musst du keine Studiengeb�hren zahlen und kannst dein Studium trotzdem fortsetzen. 7. Kann ich die Studiengeb�hren boykottieren und gleichzeitig einen H�rtefallantrag stellen? Wir empfehlen allen Studierenden zu boykottieren und gleichzeitig einen H�rtefallantrag zu stellen. In diesem Fall raten wir dir, das K�rzel "R�CK" am Ende des Verwendungszweck einzutragen (siehe AGB), was dazu f�hrt, dass du die 500 Euro im Falle eines nicht-erreichen des Quorums zur�ckbekommst. Wenn du das nicht machst, sondern ohne den Zusatz auf das Treuhandkonto einzahlst, wird das Geld bei nicht-erreichen des Quorums an die Universit�t weiter�berwiesen. Und noch ein Hinweis: den H�rtefallantrag musst du auf jeden Fall sp�testens einen Monat nach Erhalt des Geb�hrenbescheides bei der Universit�t einreichen. 8. Wie lautet die Kontonummer und was schreibe ich in die Betreffzeile?Alles wichtige dazu findest du unter dem Topic Konto. 9. Kann die Uni h�ppchenweise Leute exmatrikulieren die beim Boykott teilnehmen?Die Universit�t kann auf keinen Fall einzelne Studierende exmatrikulieren, um beispielsweise Druck auf die Verbleibenden auszu�ben. �42 II Nr.5 Hamburger Hochschulgesetz, als gesetzliche Grundlage der Exmatrikulation, r�umt der Verwaltung keinerlei Ermessen bei der Entscheidung �ber eine Exmatrikulation wegen nicht gezahlter Geb�hren ein. Die Universit�t m�sste daher alle TeilnehmerInnen exmatrikulieren. 10. K�nnen die angestauten Studiengeb�hrengeb�hren + Zinsen sp�ter verlangt werden (Stundung)? [Update]Da die Universit�t durch das Hamburger Hochschulgesetz zur Geb�hrenerhebung gezwungen ist muss sie alle Personen, die nicht gezahlt haben sp�testens zum R�ckmeldetermin (01.10.07) exmatrikuliert haben. Bei dieser delegierten Aufgabe hat die Uni keinerlei Spielraum. Deshalb gibt es ein hohes Quorum von 10.000 Studierenden um Senat und B�rgerschaft, welche f�r das Gesetz verantwortlich sind, durch gesellschaftlichen Druck zur R�cknahme des Gesetzes zu zwingen. Eine Aufstauung, auch Stundung genannt, ist nur in Ausnahmef�llen m�glich f�r diejenigen Studierenden die keinen Kredit bei der Kreditanstalt f�r Wiederaufbau (KfW) bekommen k�nnen. Eine Stundung der Geb�hren ist auch deshalb extrem unwahrscheinlich weil die Universit�t jetzt auf die Gelder angewiesen ist, da sie bereits Ausgaben in Millionenh�he get�tigt hat, bzw. dazu verpflichtet ist (z.B. Ausfallfond, Investitionen, Sprachkurse usw.). Eine Stundung kann sie sich ganz einfach nicht leisten. 11. Was passiert mit den Zinsen f�r das Treuhandkonto?F�r das Treuhandkonto fallen 1 % Zinsen an, die wir zur Bezahlung des Anwaltes und zur Mobilisierung der Studierenden einsetzen werden. Alle daraus entstanden Einnahmen und deren Verwendung werden wir zudem auf dieser Website ver�ffentlichen. 12. Warum ist die Exmatrikulation 9.000 Studierender ausgeschlossen?Der Senat der Stadt Hamburg kann es sich nicht leisten, eine so gro�e Anzahl von �Zwangs-Exmatrikulierten� zu verantworten. Wenn in Fernsehen, Radio und Printmedien publiziert w�rde, dass die Universit�t Hamburg 9.000 Studierende exmatrikuliert und somit das Gesetz zur Erhebung von Studiengeb�hren durchsetzt, w�re dies ein deutschlandweiter, politischer Skandal und w�rde sich zum Beispiel in der Abwahl des aktuellen Senats auswirken. |
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